Wahlen und Volksbegehren

Wahlen
Wenn Sie nicht in Ihrem Wahllokal, sondern per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal abstimmen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Zusammen mit dem Wahlschein, den Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen müssen, erhalten Sie auch die Briefwahlunterlagen.

Beantragung von Briefwahlunterlagen sind eine Leistung des Bürgerserviceportals.

Volksbegehren
Wenn dem Zulassungsantrag stattgegeben wird, ist innerhalb von acht bis zwölf Wochen nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger das Volksbegehren durchzuführen.
Die Eintragungszeit beträgt zwei Wochen.
Innerhalb dieser Zeit halten wir die Eintragungslisten zur Unterschriftsleistung durch die Stimmberechtigten bereit.

Organisationseinheiten