Vaterschaftsanerkennung

Die Anerkennung einer Vaterschaft ist vor und nach der Geburt eines Kindes möglich.
Der Vater muss die Erklärung persönlich beim Standesamt des Wohnsitzes, Jugendamt oder bei einem Notar abgeben. Für eine Anerkennung der Vaterschaft ist immer die Zustimmung der Mutter des Kindes notwendig.
Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist eine Anerkennung der Vaterschaft notwendig.
Wenn die Vaterschaft bereits vor der Geburt rechtswirksam anerkannt worden ist, wird der Vater im Geburtsregister des Kindes beurkundet und in der Geburtsurkunde aufgeführt.
Erfolgt die Anerkennung erst zu einem späteren Zeitpunkt (nachdem das Kind geboren und bereits eine Geburtsurkunde ausgestellt wurde), wird das Geburtsregister ergänzt und eine neue Geburtsurkunde ausgestellt.
Die Anerkennung der Vaterschaft hat keine Auswirkungen auf die elterliche Sorge. Die Mutter bleibt alleine sorgeberechtigt.
Wünschen die Eltern das gemeinsame Sorgerecht, können Sie beim Jugendamt zusätzlich zur Vaterschaftsanerkennung auch das gemeinsame Sorgerecht erklären.

Benötigte Unterlagen
Für die Anerkennungserklärung des Vaters:

  • Personalausweis, Reisepass
  • Geburtsurkunde

Für die Zustimmungserklärung der Mutter:

  • Personalausweis, Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Mutterpass oder Geburtsurkunde des Kindes

Weitere vorzulegende Unterlagen richten sich nach dem Familienstand der Eltern.

Bei fremdsprachigen Urkunden benötigen wir eine beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland ansässigen vereidigten Übersetzer.

Die Eltern erhalten eine beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung.

Es fallen keine Gebühren an.

Hinweis:
Möchten Sie die Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt beurkunden lassen, so vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Organisationseinheiten