Reisegewerbe

Wer außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung, oder ohne eine gewerbliche Niederlassung zu haben Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt, bedarf einer Reisegewerbekarte.

Diese erhalten Sie auf Antrag und nach positiver Prüfung Ihrer Zuverlässigkeit beim Landratsamt Freising.

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