Kinderreisepass
Kinderreisepässe können ausgestellt werden, wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und nicht älter als 12 Jahre alt ist. Der Kinderreisepass hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr und ist längstens bis zum 12. Lebensjahr gültig. Die Verlängerung eines Kinderreisepasses muss vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden. Sollte er abgelaufen sein, kann nur eine Neuausstellung erfolgen.
Bei einem gemeinsamen Sorgerecht ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich. Besitzt nur ein Elternteil das Sorgerecht, ist eine Negativbescheinigung des Jugendamtes bzw. ein rechtskräftiger Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
Ein Erziehungsberechtigter sowie das Kind müssen bei der Antragstellung anwesend sein.
Es ist ein biometrisches Passbild mitzubringen. Bei Erstausstellung ist zusätzlich eine Geburtsurkunde vorzulegen.
Ab dem 10. Lebensjahr besteht Unterschriftspflicht.
Die Bearbeitungsdauer beträgt wenige Tage.