Gaststättenangelegenheiten

Die Regelungen betreffend Gaststätten sind im $ 2 Gaststättengesetz (GastG) geregelt. Dort ist ausgeführt, dass derjenige einer Erlaubnis bedarf, wer zum Verzehr an Ort und Stelle alkoholische Getränke abgibt.
Diese Gestattung erteilt das Landratsamt Freising.
Im Rahmen der Prüfung werden sowohl der zukünftige Gaststättenbetreiber auf Zuverlässigkeit wie auch die Örtlichkeit der Gaststätte auf Geeignetheit überprüft.

Organisationseinheiten