Fischereiwesen

Wer in Bayern den Fischfang ausüben möchte, muss einen gültigen Fischereischein bei sich führen.
Voraussetzung für die Ausstellung ist das erfolgreiche Bestehen der Fischerprüfung. Dies muss durch Vorlage des entsprechenden Zeugnisses nachgewiesen werden.

Der Fischereischein für Erwachsene wird als Fischereischein auf Lebenszeit oder mit einer Geltungsdauer von fünf Jahren ausgestellt.

Den Jugendfischereischein können Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren erhalten. Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines/einer volljährigen Fischereischeininhaber*in.

Die Kosten für die Fischereischeine setzen sich zusammen aus der Fischereischeingebühr und der Fischereiabgabe.

Wir halten ein Formular für Sie bereit.
Weitere Informationen erhalten Sie im Landratsamt Freising.

Organisationseinheiten