Beglaubigungen

Beglaubigung von Dokumenten
Mit der Beglaubigung von Dokumenten wird amtlich bestätigt, dass eine bei uns gefertigte Kopie inhaltlich mit der Originalvorlage identisch ist.
Sie können Dokumente nur amtlich beglaubigen lassen, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder die zur Vorlage bei einer anderen deutschen Behörde benötigt werden.
Das Dokument ist im ORIGINAL vorzulegen!
Hinweis: Es kann nur das gesamte Dokument beglaubigt werden – keine Teile oder bestimmte Seiten daraus!

Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) können nicht durch die Meldebehörde beglaubigt werden. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das ausstellende Standesamt.

Unterschriftsbeglaubigung
Mit der Beglaubigung von Unterschriften wird die Echtheit einer Unterschrift oder eines Handzeichens amtlich bestätigt. Das Schriftstück muss in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten unterzeichnet werden. Anschließend wird ein Beglaubigungsvermerk angebracht.

Organisationseinheiten