Neue Satzung bzw. Verordnung

28. November 2023: Satzung für Anschlagtafeln und Plakatierungsverordnung

Die Gemeinde Kirchdorf a. d. Amper hat eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Anschlagmöglichkeiten (Benutzungssatzung für Anschlagtafeln-PlakS) sowie eine Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und die Darstellung durch Bildwerfer in der Öffentlichkeit (Plakatierungsverordnung-PlakV) beschlossen.
Sie treten einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und liegen in der Verwaltung der Gemeinde Kirchdorf a. d. Amper zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.