Ablesen der Gartenwasserzähler für die Verbrauchsgebührenabrechnung 2023

20. November 2023: Vergessen Sie nicht, den Gartenwasserzähler abzulesen!

Für die Abrechnung der Abwassergebühren benötigt die Gemeinde Kirchdorf a. d. Amper bis zum 31.12.2023 den Zählerstand der Gartenwasserzähler.
Alle Verbraucher, die einen Gartenwasserzähler bei der Gemeinde angemeldet haben, bitten wir um baldige Mitteilung des Zählerstandes.

Die Mitteilung kann per E-Mail unter: bauamt@kirchdorf-amper.de, persönlich oder telefonisch von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr unter der Telefon-Nr.: 08166/6769-31 oder schriftlich erfolgen (zum Formular).
Wir weisen darauf hin, dass die Zählerstände jährlich abzulesen sind. Liegt die Ablesung ein oder mehrere Jahre zurück, so können wir nur einen anteiligen Verbrauch berücksichtigen.

Für jeden Gartenwasserzähler fällt eine Grundgebühr von 3, -- € an. Diese wird auch dann erhoben, wenn der Zählerstand nicht gemeldet wird. Sollte also ein Gartenwasserzähler nicht mehr benötigt werden, bitten wir Sie diesen ebenfalls bis zum 31.12.2023 bei uns abzumelden.