Urkunden

Geburten-, Ehe- und Sterberegister

Maßgebend für die Ausstellung einer Urkunde aus einem Personenstandsbuch ist nicht der aktuelle Wohnsitz, sondern immer der Ereignisort – also Ort der Geburt, der Eheschließung oder des Sterbefalls.

Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Ausstellung von Personenstandsurkunden und die Erteilung von Auskünften kann gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen auf Antrag verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Falls Sie nicht zum oben angesprochenen Personenkreis zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen.
Auf Wunsch erhalten Sie auch eine mehrsprachige Urkunde.
Die Urkunde enthält unter anderem die Sprachen englisch, französisch, spanisch, italienisch.

Gebühren
Urkunde oder beglaubigte Abschrift/Ausdruck: 12 Euro.

Die Anforderung einer Urkunde ist eine Leistung des Bürgerserviceportals.

Wir weisen Sie darauf hin, dass im Internet private Betreiber von Online-Portalen anbieten, Urkundenbestellungen abzuwickeln. Dieser Service steht nicht in Verbindung mit dem Standesamt Kirchdorf a.d.Amper und verursacht unter Umständen höhere Kosten. Eine Erstattung der Gebühren kann nicht erfolgen.

Organisationseinheiten