Rückschnitt von Sträuchern und Bäumen an Straßen und Wegen

29. September 2025: Wir bitten um Rückschnitt

Der Sommer geht in den Herbst über und die Sträucher und Bäume haben sich prächtig entwickelt. Jetzt ist es an der Zeit, für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, egal ob Kraftfahrer, Radfahrer oder Fußgänger zu sorgen.

Es ist die Pflicht der Grundstückseigentümer, einen Rückschnitt der Sträucher und Bäume an Straßen und Gehwegen durchzuführen. Freizuschneiden ist das sogenannte „Lichtraumprofil“. Ganz besonders wichtig ist auch die Freihaltung der Verkehrszeichen.

Wir bitten Sie deshalb für ein ausreichendes Lichtraumprofil zu sorgen.

Für ein ausreichendes Lichtraumprofil muss der Bewuchs über Gehwegen mindestens 2,50 Meter hoch entfernt werden. Im Bereich von Straßen dürfen bis in eine Höhe von mindestens 4,50 Meter Äste und Zweige nicht in den Verkehrsraum ragen. Damit es nicht zu Schäden an überstehenden Aufbauten und Spiegeln kommt, muss dieses freie Lichtraumprofil unbedingt bis 50 Zentimeter hinter dem Straßenrand hergestellt werden (vgl. obige Skizze). Sichtbehindernder Bewuchs im Bereich von Einmündungen und Kreuzungen oder Bewuchs, der Verkehrszeichen verdeckt, muss regelmäßig zurückgeschnitten werden. Gleiches gilt für Straßenleuchten, welche ebenfalls regelmäßig freizustellen sind.

Die beste Zeit für den Schnitt der überhängenden Bäume und Sträucher ist zwischen Oktober und Februar. In dieser Zeit kann bedenkenlos der erforderliche Rückschnitt erfolgen.  Außerdem bietet die Gemeinde wieder am 18. und 25. Oktober 2025 die bewährte und kostenlose Annahme von Baum- und Strauchschnitt auf dem Bauhofgelände an. Aus Verkehrssicherheitsgründen dürfen zwar auch außerhalb dieser Zeiten Pflanzrückschnitte erfolgen, aber wenn möglich, sollte der genannte Zeitraum eingehalten werden.

Rechtsgrundlagen zum verkehrssicheren Rückschnitt von Bepflanzungen, Hecken, Ästen und Zweigen sind in § 910 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und in Art. 29 Abs. 2 und 3 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG).

Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass sich verschiedene Grundstückseigentümer nicht an diese Vorschriften halten. Die Gemeinde wird künftig zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit die Gemeindestraßen mit regelmäßiger Befahrung überwachen und ggf. nach erfolgloser Aufforderung des Grundstückeigentümers auf dessen Kosten die Verkehrssicherheit herstellen. Wir bitten um Verständnis.