Pflichtumtausch von Führerscheinen
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen stufenweise bis spätestens 19. Januar 2033 getauscht werden.
Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.
Die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen (Fahrerlaubnis) bleibt bestehen.
Nähere Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie auf der Homepage der Führerscheinstelle.
Umtauschfristen des Papierführerscheins*
Umtauschfristen des unbefristeten Kartenführerscheins*
* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.