Kinderreisepass

Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens wurde der Kinderreisepass zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Es können keine neuen Kinderreisepässe ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon grundsätzlich unberührt.

Braucht Ihr Kind bei Auslandsreisen einen ein Reisepass oder reicht der Personalausweis? Die Einreisebestimmungen der verschiedenen Länder können Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes nachlesen.

Bitte beachten Sie bei Ihrer Urlaubsplanung, dass die Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei bei drei - fünf Wochen liegt und beantragen Sie den Ausweis oder Pass rechtzeitig. Die Gültigkeitsdauer der Ausweisdokumente beträgt jeweils sechs Jahre.

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