Gewerbezentralregister, Auszug

Für die Ausübung eines erlaubnisbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbes wird ein Gewerbezentralregisterauszug benötigt, der neben einem Führungszeugnis zur behördlichen Überprüfung der Zuverlässigkeit dient. Die Auskunft wird ausschließlich vom Bundesamt für Justiz in Bonn erteilt.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Handelsregisterauszug (nur bei Gesellschaften und juristischen Personen)

Der Antrag kann direkt über das Bürgerserviceportal gestellt werden (Weiterleitung auf das Online-Portal des Bundesamts für Justiz)

Organisationseinheiten