Wahlhelfer gesucht

08. April 2024: Möchten Sie als Wahlhelfer dabei sein?

Nachstehend finden Sie Informationen zu diesem Ehrenamt.

Sie dürfen Wahlhelfer*in sein, wenn Sie wahlberechtigt sind. Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Unionsbürger*innen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, die am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Melden Sie sich gerne telefonisch oder schriftlich beim Wahlleiter der Gemeinde Kirchdorf a. d. Amper

Name Telefon Telefax Zimmer
Haider, Florian
08166 6769-55 08166 6769-108 OG 1.3