Volksbegehren, Eintragungslisten

Wenn dem Zulassungsantrag stattgegeben wird, ist innerhalb von acht bis zwölf Wochen nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger das Volksbegehren durchzuführen.
Die Eintragungszeit beträgt zwei Wochen.
Innerhalb dieser Zeit halten wir die Eintragungslisten zur Unterschriftsleistung durch die Stimmberechtigten bereit.

Organisationseinheiten