Neue Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Freising

04. September 2023: Neue Abfallgebühren ab 1. Oktober 2023

Folgende monatlichen Gebühren gelten ab dem 01.10.2023:

Restmülltonne
Restmülltonne
Restmüllcontainer
Restmüllcontainer
Biomülltonne
Biomülltonne
Restmüllsack

Sperrmüllentsorgung
Sonst. Abfälle

120 Liter
240 Liter
1,1 m³
1,1 m³
120 Liter
240 Liter
70 Liter

pro ¼ m³
pro 100 Liter

13,50 €
27,10 €
124,60 € (Leihbehälter)
121,70 € (Eigentumsbehälter)
6,20 €
12,50 €
5,00 € (erhältlich im Bürgerbüro oder am Wertstoffhof)
7,00 € (Wertstoffhof)
3,20 € (Wertstoffhof)

Alle weiteren Infos entnehmen Sie bitte der Homepage des Landkreises Freising.
Ansprechpartnerin bei Fragen zur neuen Satzung ist Frau Sindel im Landratsamt Freising, Tel.-Nr. 08161/600-416.
Aus diesem Anlass wird die Gemeinde Kirchdorf demnächst neue Abfallgebührenbescheide erlassen.