Abschaffung des Kinderreisepasses ab 2024
Aus aktuellem Anlass möchten wir bereits jetzt über die Änderung hinsichtlich des Kinderreisepasses ab 2024 informieren.
Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens wird der Kinderreisepass zum 1. Januar 2024 abgeschafft.
Was bedeutet das konkret?
Kinderreisepässe können nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, beantragt oder verlängert werden.
Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt von der Neuerung unberührt.
Ab dem neuen Jahr besteht dann nur noch die Möglichkeit, einen regulären Reisepass oder Personalausweis zu beantragen.
Ausweisdokumente für Personen unter 24 Jahren haben eine Gültigkeit von sechs Jahren.
Welches Dokument die beste Lösung ist, hängt vom Reiseverhalten ab. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Reiseantritt, z. B. auf der Seite des Auswärtigen Amts, über die Einreisebestimmungen Ihres Reiseziels.
Das Bürgerbüro darf keine verbindlichen Auskünfte über aktuell geltende Reisebestimmungen erteilen.
Alle Personaldokumente werden somit künftig von der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Die Bearbeitungszeit von Personalausweisen bzw. Reisepässen beträgt aktuell ca. drei Wochen.
Eine frühzeitige Beantragung vor Reiseantritt ist künftig dringend erforderlich.
Zur Antragstellung werden ein aktuelles biometrisches Lichtbild sowie (bei Erstausstellung) eine Geburtsurkunde benötigt.
Das Kind muss zur Beantragung – unabhängig vom Alter – mitkommen.
Ab einem Alter von sechs Jahren werden Fingerabdrücke erfasst und ab zehn Jahren besteht Unterschriftspflicht.
Zudem benötigen wir bei Minderjährigen das Einverständnis der gesetzlichen Vertreter.
Bei weiteren Fragen rund um die Ausstellung von Ausweisen und Pässen hilft Ihnen das Bürgerbüro gerne weiter.